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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Österreich

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Lieferungen und Leistungen gültig ab 1. Jänner 2007

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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Vertragsverhältnisse der PG Motels, im Namen der PG Glasbau GmbH, Aich 61, 4715 Taufkirchen und deren Vertragspartner anzuwenden. Diese AGB sind unter www.pg-motel.at und www.pg-glasbau.at einzusehen und somit den Kunden, den Mietvertragsparteien, sowie Dritten, im Sinne der Vorschriften des ABGB ausreichend zur Kenntnis gebracht.

Vetragsabschluss, Leistung, Preise und Zahlung

Die vom Motel zu erbringende Leistung ist durch den jeweils zum Vertragszeitpunkt gültigen, von der Direktion herausgegebenen „Tarif“ näher präzisiert.

Das Motel ist ermächtigt, sowohl die zu erbringende Leistung als auch das vom Kunden zu bezahlende Entgelt einseitig abzuändern oder zu modifizieren, sofern zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung ein Zeitraum von mehr als 120 Tagen liegt.

Gemietete Räumlichkeiten stehen dem Kunden nur während der vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine über die vereinbarten Zeiten hinausgehende Nutzung muss gesondert vereinbart werden und ist auch gesondert zu vergüten. Beschädigungen am Inventar oder über das normale Maß hinausgehende Verunreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Vertraglich festgelegte Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Motel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.

Sofern der Besteller der Leistungen des Hotels nicht mit dem von ihm genannten Vertragspartners identisch ist, erklärt er auf Seiten des von ihm genannten Vertragspartners, dem Schuldverhältnis als weiterer Schuldner beizutreten und sämtliche Verpflichtungen des von ihm angeführten Vertragspartner, aus diesem Vertrag zu erfüllen.

Alle Motel Leistungen sind, wenn nicht anderweitig vertraglich vereinbart, im Voraus für den gesamten Aufenthalt zu bezahlen.

Im Falle eines Rechnungsversandes ist die Summe ohne Abzüge sofort fällig. Für Rückstände verrechnet das Motel Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz. Ist ein Kunde mit einer Rechnung in Verzug, so ist das Motel berechtigt, von der Erbringung weiterer Leistungen – seien sie auch vertraglich vereinbart – gegenüber diesem durch einseitige Erklärung zurückzutreten.

Essen und Trinken

Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den öffentlichen Bereichen es Hotels nicht verzehrt werden. Das vom Motel zur Verfügung gestelltes Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Frühstücksraum) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist, ebenso wie die Zubereitung von Speisen auf den Zimmern, untersagt.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunden hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Motel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für die zusätzliche Nutzung des Zimmers über diesen Zeitraum hinaus kann das Hotel bis zu 100% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung zu.

Bei die vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist dieser verpflichtet, dem Motel die vertraglich vereinbarte Vergütung mit mindestens 100% des gebuchten Gesamtpreises zu erstatten. Nichtinanspruchnahme der fix gebuchten Leistungen wird als No-Show verrechnet.

Haftung des Motels

Die Parteien vereinbaren, dass das Motel nicht für Sachen haftet, die von Kunden oder Besuchern in allgemein zugänglichen Räumen des Motels, eingebracht werden. Für Gegenstände, die der Kunde oder Gast in das von ihm gemietete Zimmer einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung wird ferner eingeschränkt auf persönliche Gegenstände des Gastes. Ausgeschlossen von der Haftung werden Wertgegenstände wie etwa Schmuck, Pelzmäntel, Geld, Handys, Notebooks etc.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Motels auftreten, wird das Motel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Soweit dem Kunden ein Motelparkplatz, unentgeltlich, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Motelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Motel nicht.

Höhere Gewalt befreit beide Teile, den Besteller und das Motel, von Ihrer vertraglichen Verpflichtung aus dieser Vereinbarung. Als höhere Gewalt gelten: Krieg, Besatzung, Aufruhr, Streik, Feuer, Hochwasser, vollständiger Zusammenbruch der Versorgungseinrichtung, all dies jedoch nur, wenn das Motel und sein Betrieb hiervon unmittelbar betroffen sind.

Tierhaltung

Es dürfen keine Tiere ins Motel mitgebracht werden. Eine Mitnahme von Tieren ist strengstens untersagt.

Schlussbestimmungen

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht betroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Kreis und Handelsgericht Wels zuständig.

Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) – Österreich

Allgemeine AGB´s Hotellerie www.wko.at

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PG Motel – Gäste- und Monteurzimmer im Bezirk Grieskirchen

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